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Barrierefreiheitsstärkungsgesetz 2025: To-do-Liste für Unternehmen bis zum Stichtag

30. Juli 20258 Min. Lesezeit
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz 2025: To-do-Liste für Unternehmen bis zum Stichtag

Ab dem 28. Juni 2025 ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Deutschland in Kraft und bringt neue gesetzliche Verpflichtungen für Unternehmen mit sich. Was zunächst nach bürokratischem Aufwand klingt, eröffnet tatsächlich große Chancen: Durch barrierefreie digitale Angebote erschließen Unternehmen neue Zielgruppen, verbessern ihre Sichtbarkeit und schaffen zukunftssichere Lösungen[1][2][3].

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Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz?

Das BFSG setzt die EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act) in deutsches Recht um und verpflichtet erstmals auch private Unternehmen zur barrierefreien Gestaltung bestimmter Produkte und Dienstleistungen[1][2]. Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen gleichberechtigte Teilhabe am digitalen Leben zu ermöglichen und gleichzeitig einheitliche Standards im EU-Binnenmarkt zu schaffen[3][4].

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Wer ist betroffen?

Das BFSG gilt für alle Unternehmen, die bestimmte Produkte oder Dienstleistungen für Verbraucher anbieten[2][4]. Konkret betroffen sind:

Dienstleistungsanbieter

  • Betreiber von Online-Shops und E-Commerce-Plattformen
  • Anbieter von Bankdienstleistungen für Verbraucher
  • Telekommunikationsunternehmen (Telefondienste, Messenger-Dienste)
  • Unternehmen im elektronischen Geschäftsverkehr (Buchungsportale, Kundenportale)
  • Anbieter von E-Books und digitalen Veröffentlichungen[2][5][6]

Produkthersteller, Händler und Importeure

  • Computer, Smartphones, Tablets und deren Betriebssysteme
  • Selbstbedienungsterminals (Geldautomaten, Check-in-Automaten, Fahrkartenterminals)
  • Fernsehgeräte mit Internetzugang
  • Router und andere Telekommunikationsendgeräte
  • E-Book-Lesegeräte[2][5][6]

Ausnahmen

Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro sind bei Dienstleistungen ausgenommen. Für Produkte gilt diese Ausnahme jedoch nicht[2][4][5].

Was muss umgesetzt werden?

Die Anforderungen orientieren sich an international anerkannten Standards:

Technische Standards

  • EN 301 549: Europäische Norm für barrierefreie Informations- und Kommunikationstechnologien
  • WCAG 2.1 Konformitätsstufe AA: Web Content Accessibility Guidelines für barrierefreie Webinhalte
  • BITV 2.0: Als Referenzmodell für privatwirtschaftliche Anbieter[7][8][9]

Konkrete Maßnahmen für Websites und Apps

  • Tastaturnavigation: Vollständige Bedienbarkeit ohne Maus
  • Alternativtexte für Bilder und nicht-textuelle Inhalte
  • Ausreichende Farbkontraste (mindestens 4,5:1 für normalen Text)
  • Strukturierte Überschriften und semantische HTML-Auszeichnungen
  • Screenreader-Kompatibilität
  • Verständliche Sprache und Fehlervermeidung in Formularen[10][11][8]

Dokumentationspflichten

  • Erstellung einer Erklärung zur Barrierefreiheit
  • Feedback-Möglichkeiten für Nutzer zum Melden von Barrieren
  • Bei Produkten: CE-Kennzeichnung und Konformitätserklärung[6][12][13]

Fristen und Übergangsregelungen

Stichtag Anforderung
28. Juni 2025 Alle neuen Produkte und Dienstleistungen müssen barrierefrei sein[1][2]
28. Juni 2030 Bestandsinhalte müssen nachgerüstet werden[14]
28. Juni 2040 Übergangsregelung für bestimmte Selbstbedienungsterminals[15]

Welche Konsequenzen drohen bei Verstößen?

Bußgelder

  • Bis zu 100.000 Euro bei schweren Verstößen (z.B. fehlende CE-Kennzeichnung, Inverkehrbringen nicht-konformer Produkte)
  • Bis zu 10.000 Euro bei leichteren Verstößen (z.B. fehlende Informationen)[16][17][18]

Weitere Sanktionen

  • Vertriebsverbote und Produktrückrufe durch Marktüberwachungsbehörden
  • Abmahnungen durch Wettbewerber oder Verbraucherverbände nach UWG
  • Unterlassungsklagen und Schadensersatzforderungen[16][19][20]

Überwachung

Die Überwachung erfolgt durch die "Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen" (MLBF) mit Sitz in Magdeburg[2][21].

To-do-Liste für Unternehmen

1. Betroffenheit prüfen

  • BFSG-Check durchführen: Kostenlose Online-Tools nutzen[10][22]
  • Unternehmensgröße und Tätigkeitsbereich analysieren
  • B2C vs. B2B-Ausrichtung klären

2. IST-Analyse durchführen

  • Website-Audit mit Tools wie WAVE oder Google Lighthouse[10][23][24]
  • Screenreader-Test durchführen
  • Kontraste überprüfen (mindestens 4,5:1)[10][23]
  • PDF-Dokumente auf Barrierefreiheit testen
  • Mobile Anwendungen prüfen

3. Maßnahmenplan erstellen

  • Prioritäten festlegen: Kernfunktionen zuerst
  • Zeitplan entwickeln bis 28. Juni 2025
  • Budget und Ressourcen kalkulieren
  • Verantwortlichkeiten definieren[10][23][25]

4. Technische Umsetzung

  • Navigation optimieren: Skip-Links, Tastatursteuerung
  • Alternativtexte für alle Bilder hinzufügen
  • Überschriftenstruktur semantisch korrekt aufbauen
  • Formulare barrierefrei gestalten
  • Farbkontraste verbessern
  • Videos mit Untertiteln versehen[26][23][11]

5. Dokumentation

  • Erklärung zur Barrierefreiheit erstellen und veröffentlichen
  • Feedback-Mechanismus implementieren
  • Kontaktmöglichkeiten für Barrierefreiheits-Anfragen bereitstellen
  • Maßnahmen dokumentieren für Nachweise[10][26][23]

6. Schulungen und Sensibilisierung

  • Mitarbeiter schulen: Entwickler, Designer, Content-Manager
  • Bewusstsein schaffen für Barrierefreiheit im Team
  • Ansprechpartner für Barrierefreiheit benennen[26][27]

7. Kontinuierliche Überprüfung

  • Regelmäßige Audits einplanen
  • Nutzer-Feedback auswerten und umsetzen
  • Updates und neue Inhalte auf Barrierefreiheit prüfen
  • Standards bei Änderungen einhalten[26][23]

Warum sich Barrierefreiheit lohnt

Geschäftliche Vorteile

  • Neue Zielgruppen: 7,8 Millionen Menschen mit Schwerbehinderung in Deutschland[28]
  • Bessere Conversion-Raten: Bis zu 20% Steigerung bei barrierefreien Online-Shops[12]
  • SEO-Vorteile: 12% mehr organischen Traffic durch sauberen, semantischen Code[12]
  • Verbesserte Usability für alle Nutzer[29][30]

Image und Verantwortung

  • Corporate Social Responsibility stärken
  • Innovationsvorsprung gegenüber Wettbewerbern
  • Zukunftssicherheit durch demografischen Wandel[31][29]

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